Kaiserin Zita, als alle Juwelen noch eindeutig in ihrer Verfügung waren.

Her mit dem Klunker!

Vom Louvre bis zur Hofburg: Nicht jeder Juwelenraub verdient die Sympathie des Publikums

Hochkarätiger Juwelenraub, insbesondere wenn dabei keine Personen zu Schaden kommen, wohnte immer schon ein glamouröses Element inne, wovon zahlreiche Filme zeugen. Häufig findet sich die Sympathie der Zuschauer eher auf Seiten der Gauner, und vielleicht war es diese Überlegung, die Karl Habsburg neulich dazu veranlasste, reinen Tisch mit dem Juwelentransfer in der eigenen Familie zu machen, dreieinhalb Jahre nachdem ihm „die Cousins“ verraten haben, dass es da noch ein paar Klunker in einem kanadischen Safe gebe, die Kaiserin Zita aus dem Trümmerhaufen der Monarchie gerettet hat. 

Mit der Publikumsgunst dürfte sich Habsburg dabei jedoch verspekuliert haben. Denn diese ist vorwiegend dann auf Seite der Gauner, wenn sie aus der Unterschicht kommen, weniger, wenn sie aus der Oberschicht stammen. Dieser Zugehörigkeit kann sich Karl Habsburg, von den geschichtsbewussten Rittern seines Georgsordens satzungsgemäß immer noch als „Kaiserliche Hoheit“ tituliert, durchaus sicher sein. Weniger sicher ist hingegen die  „private“ Zugehörigkeit der Juwelen zum Hause Habsburg.

Tausche adelige Titel gegen adeligen Besitz

Die kleine Affäre wirft ein Licht auf die Schwäche der sogenannten Abschaffung des Adels in Österreich, bei der 1919 angeblich ihre Titel, jedoch nicht ihre Besitztümer, kassiert wurden. Angeblich deshalb, weil jede gelernte Österreicherin und jeder gelernte Österreicher auch mehr als hundert Jahre später noch weiß, wer ein Fürst oder ein Graf ist und welch fürstliche Erträge nicht abgeschaffter adeliger Besitz bringen.

Bei dieser Abschaffung von Titeln, nicht aber von Besitz, blieben nur die regierenden Habsburger auf der Strecke, zumindest würden die nicht mehr kaiserlichen Hoheiten das so sehen. Schließlich haben schon vor Jahrzehnten die Brüder Otto Habsburgs, Carl Ludwig und Felix, die Republik auf die Restitution früheren „Familienbesitzes“ erfolglos geklagt. Denn die Habsburger hatten seinerzeit verabsäumt, vermutlich in Gottesvertrauen auf ihre immerwährende Regentschaft, zwischen „Privatbesitz“ und „Staatsbesitz“ zu trennen. So ging der habsburgische Staatsbesitz 1919 in den Besitz der Republik über, quasi Volksbesitz.

Denn wie sollte eine säkulare Republik zwischen privatem und staatlichem Besitz ihrer früheren Beherrscher unterscheiden? Diese Herrscher berufen sich bei ihren Besitzansprüchen darauf, dass ihnen das ganze Land aus Gottes Gnaden anvertraut, also in ihren Besitz übertragen wurde. Der sonstige Adel (und die Kirchen) wiederum verdankte seinen Besitz der Gnade des Herrschers; für das Volk blieb so praktisch nichts mehr übrig, außer ein paar Brosamen, die Bürgern und Bauern über die Jahrhunderte hinweg da und dort gewährt oder von ihnen gekauft wurden. Fällt das Gottesgnadentum, fällt auch der Besitzanspruch, womit wir wieder bei den Juwelen sind.

„Restitution“ ist in den vergangenen Jahrzehnten mit der, meist nur widerwilligen, Aufarbeitung Österreichs Nazi-Vergangenheit und der Vertreibung sowie Ermordung der jüdischen Bevölkerung zu einem geflügelten Begriff geworden. Die wieder aufgetauchten Juwelen, vom Hofkämmerer der Habsburger in die Schweiz geschmuggelt, geben Anlass, eine länger zurückliegende Restitutionsfrage zu diskutieren: Was gehört dem Ex-Adel, was dem Volk? Ein Vorschlag zur Güte: Gebt dem Adel seine Titel zurück, die vielgeliebten, und dem gemeinen Volk sein Land – samt den aus dessen Erträgen finanzierten Schätzen.  

Dieser Beitrag erschien ursprünglich in Die Presse.

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