Eine Frau im Rollstuhl, in einer U-Bahn-Passage, vor einem Plakat der Diakonie.

ESG: Die vergessene soziale Dimension der Nachhaltigkeit

Mit dem verpflichtendem ESG-Reporting ab 2025 müssen Unternehmen auch über ihre soziale Verantwortung berichten. Falsche Darstellungen können zu empfindlichen Strafen führen. Aber mit dem „S“ im ESG werden sich viele schwer tun.

Tue Gutes und sprich darüber: Das ist das Motiv, das nicht wenige CEOs im Kopf haben, wenn sich ihre Unternehmen mit sozialem Engagement schmücken. Häufig ist soziale Verantwortung stärker von „Employer Branding“ oder eines sympathischen Images bei Kunden getrieben als vom Bewusstsein, soziale Mitverantwortung für die Gesellschaft zu tragen.

Tue Gutes und berichte davon: Das ist auch das Motto der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ der EU, alias ESG-Richtlinie, an die ab 2025 (vorerst große) Unternehmen gebunden sind. E wie Environmental, S wie Social, G wie Governance: Durch diese drei Buchstaben soll die Verpflichtung von Unternehmen zur ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit und zur korrekten Unternehmensführung festgeschrieben werden. Ab 2026 sind auch „kapitalmarktorientierte“ KMUs erfasst, die Wertpapiere oder Aktien ausgeben. 

Wie ein Jahresabschluss muss der ESG-Bericht vom Wirtschaftsprüfer zertifiziert werden und es gibt Sanktionen für Unternehmen, Vorstände und Aufsichtsräte bei falschen Angaben. Der Strafkatalog könnte so empfindlich ausfallen wie bei falschen Bilanzangaben, mit bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes oder 10 Millionen Euro, schreiben die Anwältinnen Anne-Kathrin Gillig und Miriam Oussalah des Rechtsanwaltszweigs des Wirtschaftsprüfers KPMG.

Das schwer fassbare „Soziale“

Auch wenn ESG die Gleichgewichtigkeit von E, S und G suggeriert wird sich spätestens bei der Erstellung künftiger ESG-Berichte herausstellen, dass soziale Nachhaltigkeit von Unternehmen schwer in Zahlen zu fassen sind. Umweltauflagen wie CO2-Emissionen, Energieeinsatz, Rohstoffverbrauch oder Recyclingraten lassen sich in Daten darstellen. Governance unterliegt klaren Compliance-Bestimmungen, deren Umsetzung berichtet werden können. 

Aber mit welchen Daten erfasst man, dass ein Unternehmen soziale Verantwortung wahrnimmt, was überhaupt ist die soziale Verpflichtung eines Unternehmens? CSR-Manager (Corporate Social Responsibility) von Konzernen kennen die Qual der Quantifizierung ihrer Arbeit, wenn sie in endlosen Excel-Tabellen die Relevanz ihrer Projekte, Zielgruppen, Zahl der erreichten Personen und vieles anderes mehr einfüllen sollen. Daumen mal Pi ist bei vielen Fragestellungen oft die angemessenste Formel für ein schönes Ergebnis. 

Nicht zuletzt macht es der Erfolg des Sozialstaates Unternehmen schwer, die Frage nach ihrer  sozialen Verantwortung zu beantworten. Die kapitalistischen Ahnen des 19. Jahrhunderts hatten es leichter „soziale Verantwortung“ zu zeigen, wenn sie nicht gerade dem gierigen Archetyp des Ebenezer Scrooge von Charles Dickens entsprangen. Sie sorgten für Schulen für die Kinder ihrer Arbeiterinnen und Arbeiter. Die erste Waldorfschule wurde vom Besitzer der Zigarettenfabrik Waldorf Astoria gegründet, der damit Rudolf Steiner beauftragte. Unternehmen bauten Werkssiedlungen, wie die Mitte des 19. Jahrhunderts gegründete Berndorfer Metallwarenfabrik. Schon 1858 bot Alfred Krupp eine betriebliche Altersvorsorge und Gesundheitsversorgung als Mitarbeiter-Bindungsprogramm. Henry Ford führte, als vermutlich erster Unternehmer, 1926 die Fünf-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich ein, um das Potenzial seiner Fabriksarbeiterinnen und Arbeiter als Absatzmarkt für seine Autos zu erschließen. 

Der Sozialstaat übernimmt

Natürlich waren diese Sozialleistungen nicht nur dem Gutmenschentum der jeweiligen Industriellen und ihrer Unternehmen geschuldet. Soziale Verantwortung hatte pragmatische Gründe: Loyale und gesunde Arbeiterinnen und Arbeiter sichern die Produktion, Schulen qualifizieren die nächsten Generationen. Längst nicht alle Unternehmen zeigten so viel Einsicht. Soziale Leistungen und Gerechtigkeit wurden darum unter dem Druck von Arbeiterschaft, Gewerkschaften und sozial orientierten Parteien quasi verstaatlicht: Gesetze und Steuern sorgten zunehmend für sozialen Ausgleich und Sozialleistungen wie Bildung, Gesundheitswesen und Pensionskassen.

In hoch entwickelten Sozialstaaten wie Österreich befinden sich Unternehmen darum in einem Dilemma: Was bleibt eigentlich vom „S“ in ESG? „Ein gewinnorientiertes Unternehmen soll die Gesetze einhalten und versuchen, mit seinen Produkten keinen gesellschaftlichen Schaden anzurichten. Das ist ohnehin schwierig. Unternehmen werden nicht die Welt retten – wir müssen nur darauf schauen, dass sie sie nicht zerstören“, bringt es Michael Meyer, Leiter des Instituts für Nonprofit Management an der Wirtschaftsuniversität Wien, auf den Punkt. „Wir halten uns an die Gesetze: Kann das jedes Unternehmen von sich behaupten?“

In erster Linie zeigt sich die soziale Verantwortung darum gegenüber den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Vieles, wie Arbeitszeiten, Personalvertretung, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, Urlaubsansprüche oder Kündigungsschutz in bestimmten Situationen, ist ohnehin gesetzlich geregelt. Unternehmen können sich in ihren Berichten schwer damit schmücken, dass sie die Gesetz einhalten. Eine Selbstverständlichkeit, auch wenn der Umgang damit häufig schlampig ist. 

Darüber hinausgehende Sozialleistungen, wie faire Bezahlung und Karrierechancen unabhängig von Geschlecht und Herkunft, gute Unternehmenskultur oder faire Home-Office-Regelungen, liegen in Zeiten der Personalknappheit im Interesse von Unternehmen. Gesetzlich sind solche Aspekte oft schwierig zu fassen, Verstöße können nur teilweise geahndet werden. Hier kann die ESG-Berichtspflicht, etwa über den „Gender Pay Gap“, der praktizierten sozialen Verantwortung auf die Sprünge helfen.

Schärfere Zähne kann das „S“ im ESG-Reporting zusammen mit der EU-Lieferkettenrichtlinie bekommen, die Unternehmen zur Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards verpflichtet. „Naming und Shaming kann durchaus einen Effekt auf Unternehmen haben“, sagt Meyer. „Lieferkettenrichtlinige und ESG-Reporting werden den Umgang mit Zulieferern verändern. Das wird auch Partnerschaften mit NPOs betreffen, die an sich nicht berichtspflichtig sind. In Partnerschaften können sie jetzt berichtspflichtig werden.“

CSR, die weh tut

Besonders schwierig zu fassen ist das soziale Engagement von Unternehmen für zivilgesellschaftliche Projekte. Hier gibt es keine Verpflichtungen, allenfalls Erwartungen, die CSR erfüllen soll. Jedoch wird im Konflikt zwischen Unternehmensgewinn und signifikantem Engagement eher das CSR-Budget als der Gewinn auf der Strecke bleiben. „Ernsthafte CSR müsste dem Unternehmen schon ein wenig weh tun. Das wird sich kaum ein Management antun“, brachte es Paul Brest, früher Präsident der Hewlett-Foundation in einem Gespräch mit dem Autor vor einiger Zeit auf den Punkt. 

Eine Art Königsweg zur Absicherung sozialer Verantwortung sind darum gemeinnützige Stiftungen, denen Eigentum am Unternehmen übertragen wird. Solche Stiftungen entwickeln ein Eigenleben, das von Managementwechsel und unterschiedlichen Vorstellungen über CSR im Unternehmen weniger betroffen ist als eine interne Abteilung. In Österreich gilt die Erste Stiftung dafür als als Musterbeispiel. Gegründet bei der Umwandlung von einer (gemeinnützigen) Sparkasse in die börsennotiert Bank kann sie aus ihrer beträchtlichen Dividende ihre soziale Tätigkeit finanzieren. 

Internationales Lieblingsbeispiel für sozial verantwortliche Unternehmensstiftungen (Meyer) ist derzeit der Outdoor-Bekleider Patagonia. 2022 übertrug Gründer Yvon Chouinard, ein Spitzenkletterer der „nie Geschäftsmann sein wollte“, das gesamte Eigentum einer gemeinnützigen Organisation ein, die den gesamten Unternehmensgewinn für Naturschutz und zur Bekämpfung der Umwelt- und Klimakrise einsetzt. 

Dieser Beitrag erschien ursprünglich im LeadershipStandard.

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