“Recht auf Vergessenwerden” und der Schwindel eines Unparteiischen

Vor einigen Wochen hat der EuGH entschieden, dass wir alle das Recht haben, „vergessen zu werden“. Öffentliche Figuren ausgenommen, und würde man dem Warhol-Diktum der „15 Minutes of fame“ folgen wären wir alle öffentliche Figuren, aber das Gericht dürfte dieser Anschauung nicht folgen.

Du sagst also zu Google: Vergiss mich! Und schon nimmt Google aus der Suche heraus, was du nicht willst, das andere über dich so finden könnten. Und schon haben wir vergessen. War da was?

Wie zum Beispiel den Fall des schottische Schiedsrichters Dougie McDonald, der bei der Begründung eines Freistoßes der Premier League gelogen hat (harte Worte, bei uns würde man etwas diplomatischer von „Unwahrheit gesprochen“ sprechen). Was zu seinem Rücktritt als so genannter Unparteiischer führte. Dougie war dafür jetzt schnell bei der Umsetzung der verhängnisvollen EuGH-Entscheidung: Der Bericht über seine Missetat – für Fußballfans soll es nicht unerheblich sein, wenn ein Schiedsrichter lügt — war der erste von insgesamt sechs Artikeln des Guardian, die von Google aus der Suche gekippt wurden.

Wie bei den Chinesen: Nur auf Umwegen zu finden

Womit sich dieses interessante Suchbild ergibt. Wer nach Dougie McDonald und dem Guardian sucht, der wird die seinerzeitige Geschichte nicht mehr finden. Obwohl sie am Website des Guardian über dessen Suche jederzeit leicht zu finden ist. Denn die Geschichte hatte Hand und Fuß, das Foul des Schiedsrichters ist unbestritten, der Bericht darüber rechtens und den Regeln guten Journalismus entsprechend. Doch halt: Wer Google.co.uk oder Google.at oder sonst einem europäischen Google-Site misstraut, der geht zu Google.com – und schon ist der Fleck auf Dougies weißer Schiedsrichterweste wieder gut zu sehen.

Inzwischen hat das Katz- und Maus-Spiel zwischen privatem Zensor (Dougie und die vorerst 70.000 weiteren Dougies, die Einträge gelöscht haben wollen) und aufrechten Medien begonnen. Was wir sonst nur aus autoritären Staaten und aufrechten Diktaturen kennen: Der Guardian schrieb flugs eine weitere Geschichte, diesmal über Dougies Recht, als Misstäter vergessen zu werden, nicht ohne alle Umstände zu erläutern, die dazu führten, dass eine frühere Geschichte über Dougie aus der Google-Suche gelöscht wurde. So kann Dougie und sein Schwindel auf diesem Umweg wieder leicht gefunden werden. (In Österreich würde man daraus wahrscheinlich ein Kabarett-Stück machen, um das Verbot zu umgehen.)

Deutsche Sehnsucht nach Vergessenwerden

Möglich wird dies, weil Google betroffenen Medien mitteilt, wenn Links zu ihren Artikeln gelöscht werden. Was wiederum ein interessantes Licht auf eine andere Auseinandersetzung mit Google wirft. Denn nicht nur Missetäter wie Dougie wollen gern vergessen werden, kurioser Weise auch deutsche Zeitungsverlage (und es gibt wohl noch ein paar andere Länder mit ähnlichen Haltungen).

Diese wollen doch glatt, dass Google von sich aus alle Links zu ihren Geschichten vergisst, oder dafür zahlt. Wie diese Zeitungsverlage glauben, dass wir künftig noch ihre zweifelsohne spannenden Geschichten finden, ist eigentlich schleierhaft. Insbesondere, wenn der Erscheinungszeitpunkt dieser Geschichten schon eine Weile her ist – wir kennen das: Nichts ist so alt wie die Zeitung von gestern oder der Online-Artikel der letzten Stunde. Dieser mag ja gleich nach Erscheinen am Originalschauplatz des Mediums auch ohne Suche gefunden werden. Aber am Tag darauf, gar Wochen später? Vergiss es. Wenn eben nicht: Google mich.

Die Strategie der deutschen Medienhäuser bleibt ein Rätsel. Generell drängen Medien ans Publikum, koste es was es wolle und sei es der gute Ruf anderer Menschen. Es sei denn sie setzen auf die Retrowelle, und dass künftig wieder guter alter Print gekauft wird, wenn online nicht gefunden werden kann, was gerade im Augenblick interessiert. Bibliotheksrecherche, auch ein Weg zur Nachricht. Dabei hätten Verlage es mit wenigen Zeilen HTML-Skript (die Google willig zur Verfügung stellt) in der Hand, jede Suchmaschine vom Suchen auf ihren Seiten zu blockieren.

Insofern dürften deutsche Medien keine Bedrohung ihrer Medienfreiheit sehen, wenn ihre Geschichten eines Tages nicht mehr gefunden werden, weil ein Dougie die Löschung im Suchregister verlangt hat. Im Gegenteil, eine Unterstützung des eigenen Wunsches nach Vergessenwerden. Vielleicht gibt es bald den Dougie-des-Jahres-Preis für denjenigen, der die meisten Geschichten aus deutschen Medien zum Verschwinden gebracht hat. Oder: Die große Vergissmich-Gedenkmedaille mit automatischer Google-Löschung.

All das wirft ein interessantes Licht auf die Unterschiede zwischen deutschen (österreichischen?) und angelsächsischen Bewältigungsstrategien für die Neuen Zeiten: Letztere erfinden tendenziell das derzeitige und die künftigen Googles, um den Dougies auf die Spur zu kommen oder anderen Nutzen darin zu finden. Erstere bekämpfen solche neumodischen Erfindungen, wie derzeit gerade wieder Google Streetview in Österreich. Gute Gelegenheit an Facebook zu erinnern, das gerade ein bissl bös war mit seiner Verdrehung des Newsfeeds. Aber wir bringen ja talentierte Jus-Studenten hervor, die Wege zu Bekämpfung des Bösen finden. Nur an den talentierten Facebook-Erfindern fehlt’s ein bissl hierzulande. Wenn doch, wandern sie meist aus.

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